Die Gemeinschaftsstiftung – Instrument für gemeinsame Zukunftsgestaltung
In der Form einer Gemeinschaftsstiftung ist die Südwerk Stiftung ein Werkzeug, mit dem wir gemeinsam an der Gestaltung unseres Zusammenlebens und unserer Zukunft arbeiten können. Alle Menschen sind eingeladen, sich gemeinsam für den Stiftungszweck zu engagieren sowie sich durch so genannte Zustiftungen – egal in welcher Höhe – am Aufbau des notwendigen Stiftungskapitals zu beteiligen.
Die Vorteile einer „Gemeinschaftsstiftung“
Die Rechtsform der Gemeinschaftsstiftung ermöglicht die Gründung einer Stiftung, obwohl nicht von Anfang an ein größeres Stiftungskapital zur Verfügung steht. Das Stiftungskapital, aus dem die Entwicklungsprojekte gefördert werden, kann dadurch im Laufe der Zeit von vielen Menschen gemeinsam aufgebaut werden.
Ihre Vorteile als Stifter
Sie haben wie wir das Interesse, Projekte partnerschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, die Kindern und Erwachsenen in Entwicklungsländern zu Gute kommen? Dann bietet Ihnen die Südwerk Stiftung als Gemeinschaftsstiftung eine einfache Möglichkeit hierzu, indem Sie sich durch eine Zustiftung am gemeinschaftlichen Aufbau des Stiftungskapitals beteiligen.
- Im Gegensatz zur Gründung einer eigenen Stiftung, als einer selbstständigen Organisation, ist die Zustiftung in die bestehende Gemeinschaftsstiftung nur mit einem äußerst geringen Aufwand verbunden. Auch den dauerhaften Verwaltungsaufwand halten Sie dadurch gering.
- Ferner gibt es für eine Zustiftung keinen Mindestbetrag – sie ist immer und unabhängig von ihrer Höhe möglich. Die Gemeinschaftsstiftung ist für Zustiftungen jeder Größenordnung offen.
- Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Zustiftung Ihren Wünschen gemäß einzusetzen. Sie können beispielsweise durch eine Zweckbeschränkung festlegen, dass Ihre Zustiftung nur Projekten in einem bestimmten Land gewidmet ist (siehe Projektbezogene Stiftung).
- Ihre Zuwendungen an die Südwerk Stiftung berechtigen Sie außerdem zu einem besonderen Steuerabzug.
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