Ihre Steuervorteile als Stifter, Spender und Pate
Spendenabzug
Die Südwerk Stiftung wurde formal zum 1. Januar 2007 als gemeinnützige Organisation gegründet. Durch die Anerkennung als gemeinnützige Organisation kann die Südwerk Stiftung für erhaltene Zustiftungen und Spenden Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Diese können Sie als Stifter bzw. Spender bis zur Höhe von 5% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte bzw. des Einkommens, steuerlich geltend machen.
Erweiterter Abzugsbetrag für die Zuwendung an eine Stiftung
Für Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung können Sie zusätzlich bis zu 20.450 Euro abziehen.




